FFH-Mediencamp

Die Vorbilder der jungen Generation waren und bleiben die Medienheldinnen und – Helden. Stars, die singen, tanzen oder Medien produzieren und gestalten, vermitteln zusätzlich zum Elternhaus und den Bildungseinrichtungen eine Haltung und die Werte unserer Gesellschaft. Durch die Weiterentwicklung der digitalen Medien und ihren Diensten, auf welche Kinder und Jugendliche immer früheren Zugriff besitzen, gibt es mittlerweile die Möglichkeit, selbst zum Star zu werden. Die heutigen Vorbilder vieler SchülerInnen sind YoutuberInnen und BloggerInnen, die teilweise selbst noch die weiterführende Schule besuchen. Dabei gibt es bei Kindern und Jugendlichen ein Grundwissen um die Funktionalität einzelner Hard- oder Software, jedoch keinen Gesamtüberblick über die Wirkungsweise und positive Nutzung digitaler Medien. Hier soll das
FFH-Mediencamp ansetzen. Junge Menschen haben die Möglichkeit ihr Wissen und ihre Erfahrung in Theorie und Praxis massiv zu erweitern.
 

50 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren verbringen 5 Tage im FFH – Mediencamp und werden Social Media-Experten, Schauspieler, Kameraleute, Cutter, Sängerinnen, PR-Berater, Gestalter, Kampagnenmanager oder Radiomoderatoren.

Sie blicken dabei aktiv hinter die Kulissen von professionellen Medienproduktionen und werden dabei von Medienprofis begleitet. Sie lernen dabei aber nicht nur die kreative und technische Seite von Medienarbeit kennen und beherrschen, sondern beschäftigen sich auch mit den rechtlichen und ethischen Dimensionen einer digitalen Gesellschaft.

 

4 Teams arbeiten 5 Tage als fiktive Firma im Medienbereich und setzen unter Anleitung von Medienpädagogen eine Kampagne um. Zunächst wird ein Song produziert, der als Basis für alle weiteren Aktionen steht. Der Song wird dann mit einem Videoclip viral (Videoplattformen und Social Media) beworben. Die Teilnehmenden werden in selbstständiger und begleiteter Arbeit, Erfahrungen und Techniken im Umgang mit Medien sammeln und erweitern so massiv ihre Medienkompetenz. 

 

 

Kontakt: tumay@muk-hessen.de

 

KoMeT

KoMeT ist eine ambulante, gruppenpädagogische Maßnahme für in Zusammenhang mit der Mediennutzung strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende.
Eine Teilnahme ist aufgrund einer richterlichen Weisung gem. §10 JGG möglich sowie im Rahmen eines Diversionsverfahrens gem. §§45,47 JGG.

 

ZIELGRUPPE:

KoMeT richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren (zum Tatzeitpunkt), die mit Delikten auffällig geworden sind, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Internets bzw. des Smartphones stehen. Hierzu zählt u.a. der Besitz und/oder die Verbreitung von (kinder-)pornographischem Material, Gewaltdarstellung und Volksverhetzung, alle Formen von Hate Speech und Cybermobbing (Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, üble Nachrede, Verleumdung) sowie Straftaten im Bereich des Kunst-Urhebergesetzes. Voraussetzung ist, dass die Delikte im Zusammenhang mit einer mangelnden Medienkompetenz stehen. Das Vorliegen einer Straftat mit dem „Tatmittel Smartphone“ allein ist nicht ausreichend.

Die Teilnahme erfolgt nach richterlicher Weisung oder in Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Diversionsverfahren.

Als ungeeignet für KoMeT gelten Teilnehmende mit einem massiven Alkohol- und/oder Drogenproblem sowie mit erheblichen psychischen Auffälligkeiten. Ausreichende Deutschkenntnisse sind nötig, um den Inhalten des Trainings folgen zu können.

 

ORGANISATORISCHES/RAHMENBEDINGUNGEN:

KoMeT wird von zwei sozialpädagogischen Fachkräften des Instituts für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen e.V. (MuK) durchgeführt, die in der Durchführung von Veranstaltungen mit Gruppenangeboten ausgebildet sind. Die Maßnahme findet in Räumen des  MuK Hessen statt. Materialien, (Tablets, Laptop, Beamer, Kostüme und Arbeitsblätter) werden vom MuK Hessen bereitgestellt. KoMeT umfasst vier Themenblöcke à vier Zeitstunden, die aufeinander aufbauen. I.d.R. findet im Vorfeld einer Zuweisung zu dem Angebot ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe statt.

Die Mindestanzahl der Teilnehmenden liegt bei fünf Jugendlichen und sollte zehn Teilnehmende nicht überschreiten. Für alle Jugendlichen gelten verbindliche Regeln, wie die Teilnahme an allen Aktivitäten, ein respektvoller und gewaltfreier Umgang untereinander sowie Verschwiegenheit über die Äußerungen der anderen Teilnehmenden nach außen hin.

Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings bekommen die Teilnehmenden eine entsprechende Bescheinigung durch das MuK ausgehändigt. Eine Kopie der Bescheinigung sowie eine Liste über Fehlzeiten wird an die Jugendgerichtshilfe versandt. Sollten Teilnehmende für eine Gesamtdauer von mehr als zwei Stunden unentschuldigt fehlen, so gilt die Weisung als nicht erfüllt und es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Bei nachweisbar entschuldigtem Fehlen bei bis zu einem vollständigen Themenblock, kann dieser in Absprache bei einem späteren Seminar nachgeholt werden.

 

 

Kontakt: tumay@muk-hessen.de

 

Smart Education

Ziel des Projektes „Smart-Education“ ist es, sowohl das pädagogische Personal, als auch die Kinder und Jugendlichen in jeweils einer vier-stündigen Veranstaltung in Medienkompetenz zu schulen. Eine dritte Veranstaltung, die beide Gruppen gemeinsam besuchen, hat das Ziel, durch Dialog und Diskussion eine gemeinsame Haltung im Umgang mit den digitalen Medien in der Einrichtung zu implementieren.

 

Wir besuchen Ihre Einrichtungen jeweils drei Mal:

- Termin mit Kindern und Jugendlichen 

- Termin mit pädagogischem Personal 

- Termin alle zusammen mit Praxisbezug 

 

Ein reflektierter Umgang mit digitalen Medien ermöglicht

es, kreativ und verantwortungsbewusst mit Medien umzu-

gehen und digitale Werkzeuge für persönliche und beruf-

liche Entwicklung zu nutzen. Insgesamt trägt die Förderung

von Medienkompetenz dazu bei, dass Menschen in einer

digitalisierten Welt selbstbestimmt und souverän agieren

können.

Die Teilnahme am Projekt ist kostenfrei.

 

 

Kontakt: bayraktaroglu@muk-hessen.de

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